Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) gibt es einheitliche Verfahrensvorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit, also den Bürgerinnen und Bürgern. Bei einem Verfahren zu Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen sieht das BauGB ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. In beiden Verfahrensschritten können Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme abgeben oder Änderungswünsche und Alternativvorschläge machen. Die Einbringungen können per Post, per E-Mail oder persönlich vor Ort gemacht werden und werden anschließend als sogenannte öffentliche und private gegeneinander und untereinander abgewogen.
X-Planung
Die X-Planung ist ein neu eingeführtes Format, genannt XPlanGML, zum Austausch von Daten für die Bauleitplanung. Der IT-Planungsrat hat am 05.10.2017 die verbindliche Einführung des Standards XPlanung bei IT-Verfahren, die bei der Bearbeitung von Planungs-bzw. Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen, beschlossen, weshalb alle Bauleitpläne auch in dem oben genannten Format bereitgestellt werden müssen. Dies erfolgt einmal auf der Homepage der Gemeinde Bedburg-Hau und dem Geoportal Niederrhein.
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit, kann sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren oder um sich unterscheidende Planungslösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen. Der Bauleitplan kann im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung angepasst werden.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Plangrundlagen sind für die Dauer von mindestens einem Monat auszulegen. Der Bauleitplanentwurf beinhaltet in diesem Verfahrensstadium alle rechtlichen Regelungen zur baulichen Nutzung der Planfläche. Der Bauleitplan kann hier nicht einfach erneut angepasst werden, wenn er aufgrund der eingegangenen Anregungen zu überarbeiten ist, sondern löst in so einem Fall eine erneute Offenlage aus.
Daten, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung benötigt werden, um den Umfang einer Betroffenheit oder eines Interesses zu beurteilen, werden nach Prüfung und Abschluss des Bauleitplanverfahrens dazu verwendet, Sie über den Umgang mit Ihrer Stellungnahme zu informieren.
Bezeichnung und Verfahrensart | Beschlüsse und Bekanntmachungen | Frühzeitige Beteiligungen nach §§ 3 und 4 (1) BauGB |