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Vereine

Das Vereinsleben spielt in der Gemeinde Bedburg-Hau eine wichtige Rolle. Ob Fußball, Volleyball, Golfen, Reiten oder Turnen, die Auswahl an Sportvereinen ist vielfältig. Neben der sportlichen Betätigung bieten unsere Vereine aber noch weitaus mehr: Freizeitangebote der Musik- und Gesangsvereine, Schützenbruderschaften, Heimat- und Kulturvereine und die Karnevalsgesellschaften warten ebenfalls auf Sie.

In dieser Datenbank finden Sie eine Übersicht über alle Vereine und Organisationen in unserer Gemeinde.

Informationen zur Vereinsförderung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

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Name Art Ansprechpartner
Akkordeon Orchester Bedburg-Hau e.V. Musik Frau Klara Achten
ArToll Kunstlabor e.V. Kunst Herr Wolfgang Paterok
Ausländerinitiativkreis der kath. Kirchengemeinde Hl. Johannes der Täufer Hilfeleistung, Kirche, Soziales Herr Gerd Timmer
Bedburg-Hauer Tulpensonntagskomitee e.V. Brauchtum Herr Wolfgang Heimings
Bogensportclub Louisendorf e.V. Sport Herr Frank Winkelmolen
Boxfabrik Kleve e.V. Sport Herr Frank Janßen
Bridge-Club Kleverland Sport Frau Renate Düppers
Brieftaubenzuchtverein "ohne Furcht" Schneppenbaum Tierzucht Herr Evert van Zadelhoff
buntgemischt und farbenfroh Kinderchor Bedburg-Hau Gesang, Musik Herr Stephan Billen
Bürgerschützenverein Hasselt-Qualburg e.V. Brauchtum, Heimatpflege Herr Heinz-Theo Biermann
Vereinsförderung

Die Arbeit der Vereine in unserer Gemeinde ist ein wichtiger Ausgleich für Bürger, die täglich mit verschiedenen Belastungen konfrontiert werden. Um die Vereinsarbeit zu unterstützen, wurden 2012 allgemeingültige Vereinsförderrichtlinien aufgestellt, die allen Vereinen gerecht werden sollen. Die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen und Problemen der Vereine, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu helfen und auf die sich wandelnden Strukturen und Ansprüche zu reagieren. Die Förderung soll eine "Hilfe zur Selbsthilfe" sein, um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, das für die Erfüllung der wichtigen gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben der Vereine unerlässlich ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinsförderrichtlinie im Bereich Ortsrecht. Dort ist unter Nr. 5-02 auch der Förderantrag abrufbar.

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