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Das digitale Lichtbild kommt
Zum 01.05.2025 wird das digitale Lichtbild bei der Antragsstellung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten zur Pflicht. Das bedeutet, dass nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert werden können. Wer bei der Gemeinde Bedburg-Hau ab dem 02. Mai 2025 ein Ausweisdokument beantragt, kann keine ausgedruckten biometrischen Lichtbilder mehr einreichen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder im Einwohnermeldeamt verwendet werden, die durch zertifizierte Anbieter übermittelt werden. Alle Fotodienstleister, die diese Lichtbilder fertigen, finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Außerdem wird es ab Ende Mai 2025 die Möglichkeit bei der Gemeinde Bedburg-Hau geben, die Lichtbilder im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,00 € erstellen zu lassen.
Diese Änderung ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, welches der Bundestag und Bundesrat bereits im Dezember 2020 beschlossen haben. Ab Mai 2025 treten nun die Regelungen zur digitalen Übermittlung von Passfotos in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, der Manipulation von Passbildern entgegenzuwirken und einen höheren Qualitätsstandard für Passbilder durchzusetzen.
Bitte beachten Sie: Für Führerschein- und Fischereischeinangelegenheiten ist die Nutzung der digitalen Lichtbilder bzw. ab Ende Mai des Aufnahmesystems aus systemtechnischen Gründen nicht möglich. Hierfür muss weiterhin ein ausgedrucktes, biometrisches Lichtbild eingereicht werden.
Antragstellung
Sie benötigen
- ein aktuelles digitales, biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt!)
- Ihren bisherigen Personalausweis/ ggf. Kinderreisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Verantwortlichkeit
Name | Jannik Metzner |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 322 |
jannik.metzner@bedburg-hau.de |
Name | Stefanie Ehme |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660 320 |
stefanie.ehme@bedburg-hau.de |
Name | Jessica Siebers |
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Telefonnummer | 0 28 21 / 660-321 |
jessica.siebers@bedburg-hau.de |
Gebührenrahmen
Art |
Gebühr |
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Person ab 24 Jahre | 37,00€ |
Person unter 24 Jahre | 22,80€ |
vorläufiger Personalausweis | 10,00€ |
Fristen
Die Lieferfrist für einen Personalausweises beträgt drei bis fünf Wochen.
Voraussetzungen
Die beantragende Person muss deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes sein. Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt erforderlich. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Beantragung eines Personalausweises ebenfalls möglich. Dann muss jedoch das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen. Besteht eine Betreuung muss Ihr Betreuer mit Ihnen persönlich vorsprechen und seine Bestellungsurkunde vorlegen.