Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten/teilbefestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die Abwasseranlage gelangen kann.
Als bebaute Fläche gelten die Grundfläche der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sowie die durch Vordächer und sonstige Überdachungen überbauten Grundflächen.
Als befestigte Fläche gilt die auf dem Grundstück betonierte, asphaltierte, gepflasterte oder mit sonstigen Materialien befestigte Grundfläche, soweit sie nicht bereits in überbauten Grundstücksflächen enthalten ist.
Teilbefestigte Flächen sind Schotterflächen (auch Kiesvorgärten) und Rasengittersteine.
Wird die Größe der bebauten/befestigten/teilbefestigten Flächen verändert, so hat der Grundstückseigentümer dies dem Fachbereich Planen und Bauen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
Die Niederschlagswassergebühren bei der Gemeinde Bedburg-Hau betragen aktuell 1,06 €/qm.
Weitere Informationen zum Niederschlagswasser erhalten Sie beim zuständigen Fachbereich Planen und Bauen oder in der Entwässerungssatzung (im Ortsrecht Satzung 6-04) bzw. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (im Ortsrecht Satzung 6-05).