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Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung -Wohnsitz-

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln oder in eine andere Wohnung ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte achten Sie darauf, die genannten Fristen einzuhalten, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Sollten Sie in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Wohnungen nutzen, so ist die Hauptwohnung diejenige, welche Sie vorwiegend benutzen.

Voraussetzungen

Ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt ist erforderlich. Eine Abmeldung ins Ausland ist ohne Termin frühestens eine Woche vor Wegzug möglich.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktueller Personalausweis und aktueller Reisepass (falls vorhanden) für alle anzumeldenden Personen
  • Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (nur bei Anmeldung)
  • Wohnungsgeberbestätigung/Kaufvertrag (nur bei An- und Ummeldungen)
Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Einwohnermeldeamt sofort in Ihrem Beisein.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jannik Metzner
Telefon0 28 21 / 660 322
E-Mailjannik.metzner@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Stefanie Ehme
Telefon0 28 21 / 660 320
E-Mailstefanie.ehme@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Jessica Siebers
Telefon0 28 21 / 660-321
E-Mailjessica.siebers@bedburg-hau.de

Benötigte Formulare

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