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Reisepass

Foto von einem Reisepass, Fofoapparat un Stiften auf einer Weltkarte

Bei Reisen innerhalb der EU, der Schweiz und Norwegen kann man sich in der Regel mit einem gültigen Personalausweis legitimieren. Bei Reisen darüber hinaus ist häufig ein Reisepass als Ausweisdokument erforderlich. (Genaue Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder entnehmen Sie bitte den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.) Alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bedburg-Hau ihren Hauptwohnsitz haben, können im Einwohnermeldeamt einen Reisepass beantragen. 

Der Reisepass ist bei Personen über 24 Jahre 10 Jahre lang gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeit auf 6 Jahre beschränkt. Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich. Ändert sich Ihr Wohnort, muss dieser im Reisepass nachgetragen werden. Bei Namensänderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

 

Das digitale Lichtbild kommt 

Zum 01.05.2025 wird das digitale Lichtbild bei der Antragsstellung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten zur Pflicht. Das bedeutet, dass nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert werden können. Wer bei der Gemeinde Bedburg-Hau ab dem 02. Mai 2025 ein Ausweisdokument beantragt, kann keine ausgedruckten biometrischen Lichtbilder mehr einreichen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder im Einwohnermeldeamt verwendet werden, die durch zertifizierte Anbieter übermittelt werden. Alle Fotodienstleister, die diese Lichtbilder fertigen, finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Außerdem wird es ab Ende Mai 2025 die Möglichkeit bei der Gemeinde Bedburg-Hau geben, die Lichtbilder im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,00 € erstellen zu lassen.

Diese Änderung ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, welches der Bundestag und Bundesrat bereits im Dezember 2020 beschlossen haben. Ab Mai 2025 treten nun die Regelungen zur digitalen Übermittlung von Passfotos in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, der Manipulation von Passbildern entgegenzuwirken und einen höheren Qualitätsstandard für Passbilder durchzusetzen.

👉 Bitte beachten Sie: Für Führerschein- und Fischereischeinangelegenheiten ist die Nutzung der digitalen Lichtbilder bzw. ab Ende Mai des Aufnahmesystems aus systemtechnischen Gründen nicht möglich. Hierfür muss weiterhin ein ausgedrucktes, biometrisches Lichtbild eingereicht werden.

Benötigt werden:

  • Ihren Personalausweis oder falls vorhanden Ihren bisherigen Reisepass
  • Neues digitales, biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
  • Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.

 

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Bei Jugendlichen ist für die Beantragung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Einverständnis durch Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig. Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen bei der Reisepassbeantragung in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten ist zwingend notwendig. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung abzugeben, dass die/der weitere Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Reisepasses zustimmt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Erziehungsberechtigten verhindert ist.
  • Geburtsurkunde des Jugendlichen (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto des Jugendlichen
  • Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kinder oder ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
  • eventuell bisheriger Kinderausweis

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jannik Metzner
Telefonnummer0 28 21 / 660 322
E-Mailjannik.metzner@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Stefanie Ehme
Telefonnummer0 28 21 / 660 320
E-Mailstefanie.ehme@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Jessica Siebers
Telefonnummer0 28 21 / 660-321
E-Mailjessica.siebers@bedburg-hau.de

Weiterführende Informationen

 

Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.

Vorsprache

Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.

Gebührenrahmen

Art
Gebühr
bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 6 Jahre) 37,50€
ab dem 25. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre) 70,00€
Expressreisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50€
Expressreisepass ab dem 25. Lebesnjahr 102,00€

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Produktion der Reisepässe benötigt zurzeit acht bis zehn Wochen. Wenn Sie nicht so lange warten können, beantragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt - auch kurzfristig - einen Express- Reisepass.

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