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Beglaubigung von Dokumenten

Wichtige Dokumente, wie zum Beispiel Zeugnisse, können im Einwohnermeldeamt beglaubigt werden. Bitte bringen Sie dazu immer das entsprechende Original mit.

Ebenfalls können Unterschriften beglaubigt werden. Diese müssen von der jeweiligen Person direkt vor dem Sachbearbeiter vorgenommen werden und können dann im entsprechenden Dokument beglaubigt werden.

Informationen rund um die Beglaubigungen

Im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Sterbe- und Partnerschafts- sowie Heiratsurkunden (Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat)
  • Urkunden zu Grundbuchangelegenheiten
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten, sowie übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe

Besondere Hinweise

Beglaubigung von Grundbucheinträgen und Erbschaftsangelegenheiten dürfen nur durch einen Notar vorgenommen werden.

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten können von einem Notar oder beim Kreis Kleve vorgenommen werden. Auch die Ansprechpartner beim Kreis Kleve erfahren sie unter diesen LINK.

Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu beglaubigen.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jannik Metzner
Telefon0 28 21 / 660 322
E-Mailjannik.metzner@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Stefanie Ehme
Telefon0 28 21 / 660 320
E-Mailstefanie.ehme@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Jessica Siebers
Telefon0 28 21 / 660-321
E-Mailjessica.siebers@bedburg-hau.de

Gebührenrahmen

Art
Gebühr
pro Beglaubigung eines Dokumentes 4,20€
pro Unterschriftenbeglaubigung 2,50€

Rechtsgrundlagen

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