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Winterdienst und Straßenreinigung

Winterdienst

Der Bauhof der Gemeinde Bedburg-Hau kümmert sich im Gemeindegebiet Bedburg-Hau um den Winterdienst auf den Gemeindestraßen. Für die Bundes- und Landesstraßen liegt die Zuständigkeit bei dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Im Falle einer Kreisstraße wird die Räumung und Streuung durch die Kreis Kleve Bauverwaltungs GmbH (KKB) durchgeführt.

Das Räumen und Streuen der Straßen und Wege wird je nach Wetterlage vorgenommen. Die einzelnen Straßen sind in Prioritätsstufen eingestuft und werden auch dementsprechend geräumt und gestreut. 

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung der Gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze wird ebenfalls weitestgehend von unserem Bauhof durchgeführt, soweit die Reinigung nicht den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegt.

Übertragung der Reinigungspflicht auf den Grundstückseigentümer

Die Reinigung der im Straßenverzeichnis (Bestandteil der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung 06-02) besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen, wird den Eigentümern, die mit Ihren Grundstücken an der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche angrenzen, auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung nur bis zur Straßenmitte. Die Reinigung der Gehwege, soweit gemäß § 1 Absatz 3 ein Gehweg vorhanden ist, wird auf die Eigentümer übertragen. Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen oder Abfall unverzüglich zu beseitigen, befreit den Reinigungspflichtigen nicht von seiner Reinigungspflicht.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Lars Bouwmann
Telefon0 28 21 / 660 610
E-Maillars.bouwmann@bedburg-hau.de

Rechtsgrundlagen

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