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Gestattung für Alkoholausschank

Zu besonderen Anlässen (z. B. Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen) kann der Ausschank von alkoholischen Getränken unter erleichterten Voraussetzungen in Form einer Gestattung für den Ausschank von alkoholischen Getränken (,,Schankgenehmigung") vorübergehend auf Widerruf genehmigt werden. Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn zusätzlich Musik abgespielt, eine Live-Band auftritt, Sie ein Festzelt aufbauen wollen und möglicherweise öffentliche Verkehrsfläche für Ihre Veranstaltung in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig mit dem Ansprechpartner*in persönlich oder telefonisch Kontakt auf.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Heinz-Peter Litjes
Telefon0 28 21 / 660 301
E-Mailheinz-peter.litjes@bedburg-hau.de

Benötigte Formulare

Gebührenrahmen

Art
Gebühr
Genehmigung 25,00€ bis 150,00€

Rechtsgrundlagen

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