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Wespen, Bienen, Hummeln, Hornissen

Bei lästigen Nestern ist einiges zu beachten: Wenn das Wetter wieder sommerlicher wird, bauen sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen ihre Nester. Nicht selten in oder an Gebäuden oder Bäumen. Beim Umgang oder gar Entfernung solcher Nestern gibt es einiges zu beachten:

 

Hornissen

Hornissen sind vom Aussterben bedroht. Eine Entfernung, Umsiedlung oder Vernichtung eines Hornissennestes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Kleve zulässig. Falls Sie Probleme mit diesen Tieren haben, wenden Sie sich bitte an:

Untere Landschaftsbehörde des Kreises Kleve 
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve
02821-85-0

Wespen

Auch Wespen sind geschützt - sie unterliegen allerdings nur dem allgemeinen Schutz des Naturschutzgesetzes. Deshalb ist die Beseitigung von Wespennestern nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes zulässig. Zum Beispiel, wenn sich ein Wespennest am Hauseingang, an der Terrasse, an einem Balkon oder in unmittelbarem Spielbereich von Kindern befindet.

Die Entscheidung, ob ein Wespennest entfernt werden muss, hat der Bürger selbst zu treffen - und er kann auf eigene Kosten eine Schädlingsbekämpfungsfirma mit der Vernichtung beauftragen. Entsprechende Firmen oder Imker können im Rathaus nachgefragt werden.

Nur bei Wespennestern, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden (zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, an öffentlichen Wegen), sorgt die Gemeinde Bedburg-Hau für die Beseitigung des Nestes. Wenn Ihnen ein solches Wespennest auffällt, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner im Rathaus (unter "Verantwortlichkeit") .

Wildbienen und Hummeln

Wildbienen und Hummeln unterliegen ebenfalls dem besonderen Schutz des Naturschutzrechtes. Da sie ausschließlich Blütennahrung suchen und Menschen nur ausnahmsweise stechen, gelten sie als harmlos. Viele Wildbienenarten nisten einzeln (Lehmwände, sandiger Boden). Hummeln nisten überwiegend in Höhlen und Nistkästen. Ist der Erhalt eines solchen Nistplatzes nicht möglich, ist eine Umsiedlung denkbar. Der betroffene Bürger kann sich dann mit der Unteren Landschaftsbehörde bei Kreis Kleve in Verbindung zu setzen.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jonas Willemsen
Telefon0 28 21 / 660 311
E-Mailjonas.willemsen@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Tobias Lamers
Telefon0 28 21 / 660 310
E-Mailtobias.lamers@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Heinz-Peter Litjes
Telefon0 28 21 / 660 301
E-Mailheinz-peter.litjes@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Georg Seves
Telefon0 28 21 / 660 300
E-Mailgeorg.seves@bedburg-hau.de

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