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Veranstaltung auf oder an der Straße

Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Radrennen, Schützenumzüge, St. Martinsumzüge), die auf Straßen stattfinden sollen, sind erlaubnispflichtig. Des Weiteren ist auch für Veranstaltungen, die zwar nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden, sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. 

Dieser Antrag wird beim Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve gestellt. 

Weitere Informationen finden zu unter "Links".

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Heinz-Peter Litjes
Telefon0 28 21 / 660 301
E-Mailheinz-peter.litjes@bedburg-hau.de

Links

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