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Führerschein / Fahrerlaubnisse

Foto mit einem Führerschein, einem Auto und drei Plastikfiguren

Für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins erforderlich. Je nachdem wie alt Sie sind und welches Fahrzeug Sie bewegen wollen, gibt es unterschiedliche Arten von Führerscheinen. Anträge für alle Arten von Führerscheinen müssen beim Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau gestellt werden.

Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve oder im Einwohnermeldeamt. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen vor Beantragung des Führerscheins eine Kontaktaufnahme mit dem Einwohnermeldeamt.

Da je nach Art des zu beantragenden Führerscheines unterschiedliche Unterlagen eingereicht und Gebühren anfallen, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache oder eine teletonische Kontaktaufnahme im Einwohnermeldeamt.

Pflichtumtausch Führerschein

Alle EU-Staaten haben sich darauf verständigt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Wenn Ihr Führerschein also vor diesem Datum ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht, diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

Als erstes läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ab: Führerscheininhaber dieser Altersgruppe müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Bis 2033 folgen dann sukzessive alle weiteren Jahrgänge. Welche Frist für Sie gilt, können Sie dem Informationsflyer des Kreises Kleve (am Ende der Seite unter Downloads) oder dem Internetangebot der Kreisverwaltung entnehmen.

Antragstellung

Um die Antragstellung zu vereinfachen, hat der Kreis Kleve ein Onlineformular bereitgestellt. So können Sie Antrag für den Führerschein-Pflichtumtausch am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt elektronisch (per PayPal, Kreditkarte oder giropay) bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und postalisch übersenden. Ein Besuch beim Kreis Kleve oder im Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau ist dann nicht mehr erforderlich. >>> Hier gelangen Sie direkt zum Onlineantrag >>>.

Wer mit Online-Antrag nicht zurecht kommt, kann den Antrag auch über das Einwohnermeldeamt stellen. Dann muss allerdings vorab ein Termin angefragt werden werden.

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Jannik Metzner
Telefon0 28 21 / 660 322
E-Mailjannik.metzner@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Stefanie Ehme
Telefon0 28 21 / 660 320
E-Mailstefanie.ehme@bedburg-hau.de
Kommunikationsdetails
Name Jessica Siebers
Telefon0 28 21 / 660-321
E-Mailjessica.siebers@bedburg-hau.de

Rechtsgrundlagen

Kontaktinformationen

Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve
Nassauer Allee 15-23
47533 Kleve 
Telefon: 02821/85-0

Fristen

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

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