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Abwasserentsorgungsgebühren bei Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Gemeinde Bedburg-Hau betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, Vollbiologische Kleinkläranlagen, Abflusslose Gruben) als öffentliche Einrichtung. 

Maßstab für die Benutzung ist die Menge des Abwassers, das in die Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet wird. Als eingeleitete Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge. Maßgebend ist die Wassermenge, die dem Grundstück im vorletzten Kalenderjahr vor dem Zeitraum, für den die Abwassergebühr erhoben wird, zugeführt worden ist.

Beginnt die Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres, wird für die ersten zwei Erhebungszeiträume die zugrunde zu legende Wassermenge nach der Anzahl der gemeldeten Personen mit 40 Kubikmeter je Person / Jahr festgesetzt. Sobald die erste vollständige Jahreswassermenge gemessen ist, wird dieser Verbrauch zugrunde gelegt; für den geschätzten Zeitraum erfolgt eine Nachberechnung.

Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt zurzeit

  • bei vollbiologischen Kleinkläranlagen 0,22 /cbm
  • bei teilbiologischen Kleinkläranlagen 0,86 /cbm
  • bei abflusslosen Gruben 5,41 /cbm

Maßgebend ist die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (im Ortsrecht Satzung 6-06).

Gartenbewässerungsuhr/Außenbewässerungsuhr

Sollten Sie Ihren Garten/Außenbereich mit Frischwasser der Stadtwerke bewässern, macht es unter Umständen Sinn über die Installation einer Gartenbewässerungsuhr/Außenbewässerungsuhr nachzudenken.
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur Vorgehensweise in Sachen Gartenwasseruhr/Außenbewässerungsuhr

 

Verantwortlichkeit

Kommunikationsdetails
Name Fabian Löcker
Telefon0 28 21 / 660 210
E-Mailfabian.loecker@bedburg-hau.de

Rechtsgrundlagen

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