Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen in NRW auf den 14. September 2025 festgelegt.
Gewählt werden an diesem Tag in der Gemeinde Bedburg-Hau:
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Gemeinde Bedburg-Hau
- die Vertreter/-innen des Rates der Gemeinde Bedburg-Hau
- die Vertreter/-innen des Kreistages des Kreises Kleve
Am 14. September gelangen Sie über diesen Link zur Wahlergebnispräsentation.
Wahlberechtigung
Gemäß der §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes NRW ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) im Wahlgebiet (in der Gemeinde bzw. im Kreis) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbezirkseinteilung / Wahllokale
Gemäß § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW hat der Wahlausschuss der Gemeinde Bedburg-Hau in seiner Sitzung am 05.12.2024 die 13 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 gebildet.
Den Namen und die Anschrift des Wahllokals finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte und demnächst hier über den Wahlraumfinder.
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahl
Sie sind am Wahltag verhindert und möchten trotzdem wählen?
In das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
- Eine komfortable Möglichkeit der Briefwahl ist das einscannen des QR-Codes mit dem Smartphone auf der ab dem 06.08.2025 versendeten Wahlbenachrichtigung. Hierbei muss man dann lediglich noch sein Geburtsdatum eingeben und die Datenschutzerklärung bestätigen. Die Wahlunterlagen werden dann nebst portofreiem Rücksendeumschlag postalisch zugestellt.
- Eine weitere Option bietet ab dem 05.08.2025 die Online-Beantragung über den folgenden Link: Wahlscheinantrag für die Kommunalwahlen 2025. In diesem Formular kann auch eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse angegeben werden. Diese Möglichkeit besteht bis Donnerstag, 11.09.2025, 14.00 Uhr.
- Die Unterlagen können auch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag angefordert werden.
- Darüber hinaus ist die Anforderung der Wahlunterlagen per E-Mail (wahlen@bedburg-hau.de) oder per Fax (02821/660-952) möglich. Im Fall der Beantragung per eMail oder Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben; um die Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. wird gebeten.
- Die Briefwahlunterlagen können unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung ab dem 08.08.2025 auch im Rathaus abgeholt werden. Zudem ist ab diesem Zeitpunkt die Briefwahl im Rathaus möglich. Für die Briefwahl im Rathaus ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (02821-660101) wünschenswert. Durch diese Maßnahme möchte die Gemeindeverwaltung die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Briefwählerinnen und Briefwähler regulieren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Wahlscheinanträge können nur bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr beantragt werden.
Hinweis: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Das Wahlbüro im Rathaus ist am Freitag, 12.09.2025 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Telefonnummer 0 28 21 / 660 101
E-Mail fabian.loecker@bedburg-hau.de Christof van Schrick
Telefonnummer 0 28 21 / 660 100
E-Mail christof.van-schrick@bedburg-hau.de