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Informationen rund um den Reisepass
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Vorsprache
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Informationen rund um den Reisepass
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (oder ein Visum) benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, können Sie bei dem Auswärtigen Amt nachlesen.
Die Produktion der Reisepässe benötigt zurzeit etwa zwei bis drei Wochen. Wenn Sie nicht so lange warten können, beantragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt - auch kurzfristig - einen Express- Reisepass.
Gebühren
37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr (gültig für 6 Jahre),
60 Euro für Personen ab dem 25. Lebensjahr (gültig für 10 Jahre)
Ausstellungsgebühren für einen Expressreisepass betragen:
für Personen bis zum 24. Lebensjahr 69,50 Euro (gültig für 6 Jahre)
und für Personen ab dem 25. Lebensjahr 92 Euro (gültig für 10 Jahre)
Inhalt
Reisepass
Benötigt werden:
- Ihren Personalausweis oder falls vorhanden Ihren bisherigen Reisepass
- Neues biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
- Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Bei Jugendlichen ist für die Beantragung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres das Einverständnis durch Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig. Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen bei der Reisepassbeantragung in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten ist zwingend notwendig. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung abzugeben, dass die/der weitere Personensorgeberechtigte der Ausstellung des Reisepasses zustimmt. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Erziehungsberechtigten verhindert ist.
- Geburtsurkunde des Jugendlichen (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Jugendlichen
- Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kinder oder ein Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sorgerecht
- eventuell bisheriger Kinderausweis
Ihr Kontakt
Gorißen, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-39
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Gorissen@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 17
Daniel, Ines
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-35
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Ines.daniel@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 18
Ehme, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-600
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
- Zimmernummer
- 17