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Personalausweis
Ihr Personalausweis bietet Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten in der digitalen Welt.
- smarter, schneller und sicherer - der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion -
Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.
Antragstellung
Sie benötigen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt!)
- Ihren bisherigen Personalausweis/ ggf. Kinderreisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn diese seit dem 01.11.2015 noch nicht vorgelegt wurde)
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bei Beantraung unter 16 Jahren ist die Vorsprache des Kindes und der Sorgeberechtigten notwendig. Falls ein Sorgeberechtigter nicht vorstellig werden kann, muss folgende Vollmacht durch den anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden!
Vollmacht zur Beantragung des Personalausweise unter 16 Jahren
Gebühren
Sie können die Gebühren in bar oder mit EC-Karte (ELV) bezahlen.
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro (längstens drei Monate gültig) |
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Ihr Kontakt
Daniel, Ines
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-35
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Ines.daniel@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 18
Ehme, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-600
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
- Zimmernummer
- 17
Gorißen, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-39
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Gorissen@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 17