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Besondere Hinweise
Beglaubigung von Grundbucheinträgen und Erbschaftsangelegenheiten dürfen nur durch einen Notar vorgenommen werden.
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten können von einem Notar oder beim Kreis Kleve vorgenommen werden. Ansprechpartner beim Kreis Kleve ist für die Buchstaben A-K Herr Werth, 02821-85472 und für die Buchstaben L-Z Frau Kempen, 02821-85517.
Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zu beglaubigen.
Inhalt
Beglaubigungen von Dokumenten
Benötigt werden:
- Das zu beglaubigende Dokument im Original
Informationen rund um die Beglaubigungen
Im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden:
- Geburts-, Sterbe- und Partnerschafts- sowie Heiratsurkunden (Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat)
- Urkunden zu Grundbuchangelegenheiten
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Kopien mit ausländischen Textinhalten, sowie übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe
Gebühren
4,20 € pro Beglaubigung eines Dokuments
2,50 € pro Unterschriftenbeglaubigung
Ihr Kontakt
Daniel, Ines
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-35
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Ines.daniel@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 18
Ehme, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-600
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
- Zimmernummer
- 17
Gorißen, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-39
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Gorissen@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 17