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Änderung der Hauptwohnung (Statuswechsel)
Haben Sie mehrere Wohnungen?
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.
Ihre Nebenwohnung in Bedburg-Hau soll nun Hauptwohnung oder alleinige Wohnung werden?
Sie sind in Bedburg-Hau mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend in Bedburg-Hau? Dann benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Meldeschein "Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus"
- Wenn Sie weiterhin mehrere Wohnungen haben benötigen wir zusätzlich ein Beiblatt.
Durch den Statuswechsel wird die Gemeinde Bedburg-Hau zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Bedburg-Hau ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.
Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben in Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss jedoch eine von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, Ihren Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Gebühren fallen für die Statusänderung nicht an.
Ihr Kontakt
Daniel, Ines
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-35
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Ines.daniel@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 18
Ehme, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-600
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Ehme@Bedburg-Hau.de
- Zimmernummer
- 17
Gorißen, Stefanie
- Fachbereich
- Öffentliche Ordnung und Schule
- Telefon
- 0 28 21 / 660-39
- Telefax
- 0 28 21 / 660-65
- Stefanie.Gorissen@bedburg-hau.de
- Zimmernummer
- 17