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Sind 30 km/h zu schnell?
02/02/2010
Verkehrsberuhigter Bereich
Das Ordnungsamt der Gemeinde und der Bezirksdienst der Polizei hören diese Frage immer wieder, wenn sie gemeinsam im Rahmen der Ordnungspartnerschaft in verkehrsberuhigten Bereichen Autofahrer ansprechen und auf eine überhöhte Geschwindigkeit hinweisen. Seit 1980 gibt es sie im Straßenverkehr, die blauen rechteckigen Schilder, die in Wohnbereichen mehr Sicherheit schaffen sollen und leider oftmals völlig missverstanden werden. „Das fängt schon beim fälschlichen Begriff Spielstraße an.", so Timo Güdden, Pressesprecher der Gemeinde. „Eine Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung gibt es in Bedburg-Hau überhaupt nicht. Dort wäre nämlich gar kein Fahrzeugverkehr erlaubt." In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und die Verkehrsteilnehmer müssen jederzeit mit spielenden Kindern rechnen. Alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Autofahrer oder Dreiradfahrer, sind gleichberechtigt und dürfen sich gegenseitig weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 bis 7 km/h, also Schritttempo! Geparkt werden darf nur in dafür markierten Flächen, das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist auch außerhalb zulässig. In der Realität werden diese Vorgaben selten eingehalten weiß Timo Güdden: „Dies führt immer wieder zu Problemen in diesen beschaulichen Bereichen. Ob es die fehlende Toleranz oder einfach nur Unwissenheit ist, kann man schlecht sagen. Anders als in Großstädten haben wir vor Ort insbesondere für die jungen Bürgerinnen und Bürger viele Möglichkeiten geschaffen, wohnbaunahe Spiel- und Bolzplätze nutzen zu können. Die Straße ist und bleibt ein gefährlicher Spielplatz. Da ändern die blauen Schilder leider auch nichts dran."
Pressesprecher der Gemeinde Bedburg-Hau:
Güdden, Timo
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